Qualitätsanforderungen Roggen

  1. Beschaffenheit: Inländischer Brotroggen in Lebensmittelqualität, gesunde und gereinigte Ware, frei von lebenden und toten Schaderregern, mit typischem Geruch und getreideeigener Farbe
  2. Zertifizierung: gemäß der Verordnung 834/07 vom 28.06.07 über den ökologischen Landbau
  3. Erntejahr: die gehandelte Ware stammt aus dem aktuellen Erntejahr
  4. Feuchtigkeit: max. 14,5%
  5. Fallzahl: 140-260 s
  6. Besatz: max. 2% Fremdkorn- und Schwarzbesatz
  7. Fusarien: max. 1% fusarienbefallene Körner
  8. DON: max. 750 μg/kg ( Methode HPLC oder Gaschromatographie )
  9. ZEA: max. 50 μg/kg ( Methode HPLC oder Gaschromatographie )
  10. GVO: die Ware, als auch das dazu eingesetzte Saatgut sind GVO frei
  11. Sensorik:   Aussehen -> grünlich bis bläulich
    Geschmack - > getreidig
    Geruch -> arteigen, rein
    Konstistenz -> bissfest
  12. PSM: die aktuellen BNN–Orientierungswerte für chem.- synthetische Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel sind einzuhalten. Vor der ersten Lieferung übergibt der Lieferant das dazugehörige Untersuchungsprotokoll eines akkreditierten Labors an den Käufer.

Bei Unter- bzw. Überschreitung eines dieser Werte zur wertmindernden Seite hat der Käufer das Recht, die Annahme zu verweigern oder nach Tabellen Abzüge vorzunehmen bzw. einen Preis- oder auch Mengennachlass zu vereinbaren.